Steuern

One-Stop-Shop (OSS)

Der One-Stop-Shop (OSS) ist eine EU-Regelung für Unternehmen, die Waren und digitale Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in anderen Mitgliedstaaten verkaufen. Statt sich in jedem Land umsatzsteuerlich zu registrieren, berechnen Sie den nationalen Satz des Kunden und melden alles über eine vierteljährliche OSS-Erklärung im eigenen Land.

Der OSS gilt, sobald Ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe die EU-weite Schwelle von 10.000 € überschreiten. Eurobillr wendet den richtigen Bestimmungssatz an und liefert Ihnen die länderbezogenen Zahlen für die OSS-Erklärung.

In die Praxis umsetzen

Eurobillr übernimmt konforme Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und PEPPOL-E-Rechnung für europäische Freelancer und KMU.

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