Steuern
Innergemeinschaftliche Lieferung
Wenn Sie an ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, ist die Lieferung in Ihrem Land in der Regel umsatzsteuerbefreit (Artikel 138), und der Käufer weist die Steuer per Reverse-Charge aus. Sie müssen sie in einer zusammenfassenden Meldung angeben.
Validieren Sie die USt-IdNr. des Kunden stets in VIES, bevor Sie einen Verkauf als innergemeinschaftlich behandeln.
Verwandte Begriffe
In die Praxis umsetzen
Eurobillr übernimmt konforme Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und PEPPOL-E-Rechnung für europäische Freelancer und KMU.
Kostenlos starten