Steuern

Reverse-Charge (Umkehr der Steuerschuld)

Beim Reverse-Charge-Verfahren stellt der Lieferant eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, und der Kunde weist sowohl die Ausgangs- als auch die Vorsteuer in seiner eigenen Erklärung aus. Es ist der Standard für innergemeinschaftliche B2B-Dienstleistungen an einen umsatzsteuerpflichtigen Empfänger.

Ihre Rechnung muss die gültige USt-IdNr. des Kunden und einen Hinweis wie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” / „Reverse-Charge” enthalten. Eurobillr fügt die korrekte Formulierung automatisch hinzu, wenn Sie den Reverse-Charge-Modus wählen.

In die Praxis umsetzen

Eurobillr übernimmt konforme Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und PEPPOL-E-Rechnung für europäische Freelancer und KMU.

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