Steuern
Kleinunternehmerregelung (franchise / KOR)
Die meisten EU-Länder bieten eine Kleinunternehmerbefreiung: Unter einer Umsatzgrenze berechnen Sie keine Umsatzsteuer und reichen keine periodischen Erklärungen ein (Sie können auch keine Vorsteuer abziehen). In Belgien liegt die Befreiungsgrenze bei 25.000 €; die Niederlande haben die KOR.
Rechnungen unter der Regelung müssen einen bestimmten Befreiungshinweis tragen. Eurobillr unterstützt die steuerbefreite Regelung und druckt die korrekte Formulierung.
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