Steuern

Kleinunternehmerregelung (franchise / KOR)

Die meisten EU-Länder bieten eine Kleinunternehmerbefreiung: Unter einer Umsatzgrenze berechnen Sie keine Umsatzsteuer und reichen keine periodischen Erklärungen ein (Sie können auch keine Vorsteuer abziehen). In Belgien liegt die Befreiungsgrenze bei 25.000 €; die Niederlande haben die KOR.

Rechnungen unter der Regelung müssen einen bestimmten Befreiungshinweis tragen. Eurobillr unterstützt die steuerbefreite Regelung und druckt die korrekte Formulierung.

In die Praxis umsetzen

Eurobillr übernimmt konforme Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und PEPPOL-E-Rechnung für europäische Freelancer und KMU.

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