Steuern

Innergemeinschaftliche Lieferung

Wenn Sie an ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, ist die Lieferung in Ihrem Land in der Regel umsatzsteuerbefreit (Artikel 138), und der Käufer weist die Steuer per Reverse-Charge aus. Sie müssen sie in einer zusammenfassenden Meldung angeben.

Validieren Sie die USt-IdNr. des Kunden stets in VIES, bevor Sie einen Verkauf als innergemeinschaftlich behandeln.

In die Praxis umsetzen

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